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§ 1 GMG; § 3 GMG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/145Bl-LS 2006, 215 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Dem alternativen Einsatz von Nägeln statt Schrauben kann keine Erfindungseigenschaft beigemessen werden.

Rechtsgrundlagen: § 1 GMG; § 3 GMG

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