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§ 43 ABGB

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/146Bl-LS 2006, 215 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 43 ABGB

Unter der Voraussetzung der Unterscheidungskraft sind auch Domainbezeichnungen vom Namensschutz umfasst. Im Fall der Zuordnungsverwirrung begründet die Eintragung eines Namens als Domainbezeichnung eine Rechtswidrigkeit.

OGH 14.02.2006, 4 Ob 165/05a rechtsanwälte.at.*)

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