vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 33 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/143Bl-LS 2006, 215 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Die Wortmarke " Downy Gewebe Conditioner" stell für Wasch- und Bleichmittel keine deskriptive Angabe dar.

Rechtsgrundlagen: § 33 MSchG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!