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§ 33 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/143Bl-LS 2006, 215 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Die Wortmarke " Downy Gewebe Conditioner" stell für Wasch- und Bleichmittel keine deskriptive Angabe dar.

Rechtsgrundlagen: § 33 MSchG

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