§ 16 ABGB
Die unlegitimierte Nennung eines Namens zu Werbezwecken verwirklicht einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Namensträgers.
OGH 08.11.2005, 4 Ob 170/05m - ÖAMTC-Hubschrauber.
§ 16 ABGB
Die unlegitimierte Nennung eines Namens zu Werbezwecken verwirklicht einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Namensträgers.
OGH 08.11.2005, 4 Ob 170/05m - ÖAMTC-Hubschrauber.