vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 9 Abs 1 lit c GMV

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/68Bl-LS 2006, 117 Heft 3 v. 1.5.2006

Art 9 Abs 1 lit c GMV

Die Ausbeutung des Rufs oder die Verwässerung einer bekannten Marken stellen Indizien für die Rechtswidrigkeit dar; die Erbringung eines Gegenbeweises obliegt dem Beklagten.

OGH 29.11.2005, 4 Ob 122/05b - Red Dragon.*)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!