Art 9 Abs 1 lit c GMV
Die Ausbeutung des Rufs oder die Verwässerung einer bekannten Marken stellen Indizien für die Rechtswidrigkeit dar; die Erbringung eines Gegenbeweises obliegt dem Beklagten.
OGH 29.11.2005, 4 Ob 122/05b - Red Dragon.*)
Art 9 Abs 1 lit c GMV
Die Ausbeutung des Rufs oder die Verwässerung einer bekannten Marken stellen Indizien für die Rechtswidrigkeit dar; die Erbringung eines Gegenbeweises obliegt dem Beklagten.
OGH 29.11.2005, 4 Ob 122/05b - Red Dragon.*)