§ 43 ABGB
Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit eines Namens, der durch Aneinanderreihung umgangssprachlicher Begriffe entstanden ist, Stellung und erläutert, dass unter der Voraussetzung der Unterscheidungskraft oder Verkehrsgeltung auch Namensbestandteile schutzfähig sind.
OGH 29.11.2005, 4 Ob 213/05k - Bündnis Zukunft Österreich