§ 56 Satz 2 MSchG; Art 6 Abs 3 MMA; § 25 dMarkenG; § 49 dMarkenG; § 33a MSchG
Bei Ablauf der Nutzungsschonfrist für eine Basismarke setzt die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Erhaltung der Schutzfähigkeit einer internationalen Marke einen Nutzungsnachweis bezüglich der Basismarke voraus.