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Kein Kennzeichenschutz mangels Bescheinigung der Benützung der Basismarke

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith (Glosse)ÖBl 2006/32ÖBl 2006, 137 - 139 Heft 3 v. 1.5.2006

§ 56 Satz 2 MSchG; Art 6 Abs 3 MMA; § 25 dMarkenG; § 49 dMarkenG; § 33a MSchG

Bei Ablauf der Nutzungsschonfrist für eine Basismarke setzt die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Erhaltung der Schutzfähigkeit einer internationalen Marke einen Nutzungsnachweis bezüglich der Basismarke voraus.

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