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Widerruf einer gemeinschaftswidrigen Verbandsempfehlung

Gewerblicher RechtsschutzJohannes Barbist (Glosse)ÖBl 2006/33ÖBl 2006, 139 - 142 Heft 3 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Auch unverbindliche Verbandsempfehlungen fallen in den Geltungsbereich des Art 81 EG. Die Honorarordnung der Baumeister verstößt gegen das Kartellrecht, was deren Widerruf rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: Art 81 EG; § 42 KartG; VO (EG) 1/2003

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