§ 4 Nr 8 dUWG neu; § 14 dUWG alt; § 284 dStGB
Das Angebot von Sportwetten im Internet erfordert die Genehmigung einer inländischen Behörde. Bei Erbringung des Wahrheitsbeweises ist der Tatbestand der Anschwärzung nicht erfüllt.
OGH 14.03.2005, 4 Ob 255/04 k - Sportwetten im Internet.