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§ 4 Nr 10 dUWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/136Bl-LS 2005, 168 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 4 Nr 10 dUWG

Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Nr 10 dUWG kann nur im Fall eines gezielten Verdrängungswettbewerbs mit Behinderungsabsicht bejaht werden.

OGH 14.03.2005, 4 Ob 255/04 k - Sportwetten im Internet

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