§ 14 UWG
Der OGH nimmt zum Inhalt und der gebotenen Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots Stellung, qualifiziert aber die Einbeziehung auch wettbewerbskonformer Handlungen in das Unterlassungsgebot für unzulässig.
OGH 11.01.2005, 4 Ob 248/04f - Unternehmensberater 11.