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§ 14 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/131Bl-LS 2005, 168 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 14 UWG

Der OGH nimmt zum Inhalt und der gebotenen Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots Stellung und erläutert, dass im Fall der Begrenzung des Unterlassungsgebots auf eine einzelne Tathandlung eine Abweisung des Mehrbegehrens erforderlich ist.

OGH 26.04.2005, 4 Ob 50/05 i - Karatekämpfer.

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