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§ 14 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/132Bl-LS 2005, 168 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 14 UWG

Die Zulässigkeit einer Unterlassungsklage bzw eines Sicherungsantrags setzt das Vorliegen von Wiederholungsgefahr bei Schluss der Verhandlung voraus.

OGH 14.03.2005, 4 Ob 281/04h - Immomaxx.

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