§ 14 UWG
Die Zulässigkeit einer Unterlassungsklage bzw eines Sicherungsantrags setzt das Vorliegen von Wiederholungsgefahr bei Schluss der Verhandlung voraus.
OGH 14.03.2005, 4 Ob 281/04h - Immomaxx.
§ 14 UWG
Die Zulässigkeit einer Unterlassungsklage bzw eines Sicherungsantrags setzt das Vorliegen von Wiederholungsgefahr bei Schluss der Verhandlung voraus.
OGH 14.03.2005, 4 Ob 281/04h - Immomaxx.