Zusammenfassung: Zwischen der Wortmarke Basix Plus und der Wortmarke Babix besteht Verwechslungsgefahr. Die einredeweise Geltendmachung der Nichtnutzung eines Markenrechts ist dem Löschungsverfahren vorbehalten.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG; § 33 a MSchG
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