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§ 30 MSchG; § 33 a MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/151Bl-LS 2005, 170 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Zwischen der Wortmarke Basix Plus und der Wortmarke Babix besteht Verwechslungsgefahr. Die einredeweise Geltendmachung der Nichtnutzung eines Markenrechts ist dem Löschungsverfahren vorbehalten.

Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG; § 33 a MSchG

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