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§ 33a Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/152Bl-LS 2005, 170 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Rückwirkung eines Löschungserkenntnisses Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 1 MSchG

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