Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Rückwirkung eines Löschungserkenntnisses Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 1 MSchG
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Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Rückwirkung eines Löschungserkenntnisses Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 1 MSchG
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