Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Bescheinigung des rechtliches Interesses an einem Feststellungsverfahren bezüglich der Löschung einer Marke Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG; § 117 PatG; § 140 Abs 1 PatG; § 42 Abs 1 MSchG)
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Bescheinigung des rechtliches Interesses an einem Feststellungsverfahren bezüglich der Löschung einer Marke Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG; § 117 PatG; § 140 Abs 1 PatG; § 42 Abs 1 MSchG)
Schlagwörter: