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§ 30 MSchG; § 117 PatG; § 140 Abs 1 PatG; § 42 Abs 1 MSchG)

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/150Bl-LS 2005, 170 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Bescheinigung des rechtliches Interesses an einem Feststellungsverfahren bezüglich der Löschung einer Marke Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG; § 117 PatG; § 140 Abs 1 PatG; § 42 Abs 1 MSchG)

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