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§ 8a KartG; § 35 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/167Bl-LS 2005, 172 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Feststellungsantrags bezüglich eines noch nicht verwirklichten Fehlverhaltens ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 8a KartG; § 35 KartG

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