Zusammenfassung: Das Kartellgericht ist zur Feststellung des Nichtvorliegens eines Missbrauchs einer marktbeherrschende Stellung nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 8a KartG; Art 81 Abs 3; Art 82 EG
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Zusammenfassung: Das Kartellgericht ist zur Feststellung des Nichtvorliegens eines Missbrauchs einer marktbeherrschende Stellung nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 8a KartG; Art 81 Abs 3; Art 82 EG
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