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Wiener Werkstätten IV

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/201Bl-LS 2004, 259 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 7 Abs 1 UWG

Der Inhalt eines Schreibens ist nach dem Verständnis des Empfängers zu beurteilen. Bei einer Unklarheit muss sich der Verfasser die ungünstigste Auslegungsvariante entgegenhalten lassen.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 72/04y

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