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Gewerkschaftsbund

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/200Bl-LS 2004, 259 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 1330 ABGB

Eine rufschädigende Ehrenbeleidigung wird mittels Interessenabwägung von einer zulässigen Kritik abgegrenzt. Das Ausmaß der noch zulässigen Kritik ist bei Politikern höher als bei Privatpersonen.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 123/04y

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