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Gewerkschaftsbund

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/199Bl-LS 2004, 259 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 1330 ABGB; § 7 UWG

Der Inhalt einer Äußerung wird durch den vermittelten Gesamteindruck festgestellt. Sie ist so auszulegen, wie sie der beteiligte Verkehrskreis verstanden hat.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 123/04y

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