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Gewerkschaftsbund

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/198Bl-LS 2004, 259 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 7 UWG

Eine Gewerkschaft nimmt genauso wie eine politische Partei am geschäftlichen Verkehr teil, weil sie einen politischen Auftrag zu erfüllen hat und damit nicht am Erwerbsleben teil hat.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 123/04y

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