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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/223Bl-LS 2004, 262 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 355 Abs 1 EO; § 359 Abs 1 EO; § 33c Abs 3 UWG

Die Bemessung einer Geldstrafe gem § 355 Abs 1 EO ist unabhängig von etwaigen durch den Wettbewerbsverstoß verursachten Gewinnen. Darauf ist nur bei der allgmeinen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rücksicht zu nehmen.

OGH 26.08.2004, 3 Ob 191/04s, 3 Ob 192/04p

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