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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/224Bl-LS 2004, 262 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 355 Abs 1 EO; § 359 Abs 1 EO; § 55 EO; § 78 Eo; § 274 ZPO

Strafherabsetzungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn die dafür wesentlichen Tatsachen im Rechtsmittel behauptet und Bescheinigungen vorlegen werden.

OGH 26.08.2004, 3 Ob 191/04s, 3 Ob 192/04p

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