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Wiener Werkstätten IV

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/207Bl-LS 2004, 260 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 25 Abs 3 UWG

Der Zweck der Urteilsveröffentlichung ist es die durch den Wettbewerbsverstoß unrichtige Meinung im durch die Ankündigung angesprochenen Verkehrskreis wieder richtig zustellen.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 72/04y

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