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IMS-Health

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.ÖBl 2004/73ÖBl 2004, 284 - 287 Heft 6 v. 1.12.2004

Art 82 EG; Art 234 EG

Die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens eine Lizenz für eine Bausteinstruktur, die zur Erfassung des Absatzes von Arzneimitteln in einer Region notwendig ist, einem anderen Unternehmen zu erteilen, kann ein Missbrauch der marktbeherrschenden Position iSd Art 82 EG darstellen.

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