Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich mit dem neuen Verwertungsrecht: dem Zurverfügungstellungsrecht, eingeführt durch die UrhG-Nov 2003. Damit wird das sogenannte " uploading" geregelt. Weiters bespricht der Autor, ob ein Dritter durch das Zugänglichmachen eines Internetanschlusses Vergütungspflichten auslöst, und ob er bei Urheberrechtsverletzungen der Benutzer auf Unterlassung geklagt werden kann.