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Die Puppenfee II

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/183Bl-LS 2004, 213 Heft 5 v. 1.10.2004

Art VII Abs 2 UrhGNov 1996

Die Schutzfrist für Filme konnte auf 70 Jahre verlängert werden, wenn die Frist nach den früheren Bestimmungen am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen war.

OGH 08.06.2004, 4 Ob 125/04t

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