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Die Puppenfee II

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/184Bl-LS 2004, 213 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 120 dUrhG

Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft berührt nicht den urheberrechtlichen Schutz von davor entstandenen Werken. Dasselbe gilt für Werke von Österreichern, die zwischen 1938 und 1945 die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.

OGH 08.06.2004, 4 Ob 125/04t

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