Zusammenfassung: Ein Laienrichter, der schon zuvor mit der Sache zutun gehabt hat, ist als Bevollmächtigter in der zu entscheidenden Sache iSd § 20 Z 4 JN anzusehen, weshalb das betreffende Urteil im Kartellprozess für nichtig erklärt werden kann.
OGH als KOG 14.06.2004, 16 Ok 24/03
Rechtsgrundlagen: § 31 ff KartG; § 94 KartG; § 98 KartG; § 20 Z 4 JN