Zusammenfassung: Grundlage für eine materielle Entscheidung ist der nach dem Teilverzicht neue Umfang der Patentansprüche. Die Übertragung einer Behandlungsmethode für virale Blutproteinprodukte auf nichtvirale Blutproteinprodukte ist für einen Fachmann nicht naheliegend.
NA 26.03.2002, N 5/2000