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Amadeus

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/172Bl-LS 2004, 212 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Die Wortmake " Amadeus und die Wort-Bild-Marke " aMaDEUS" sind mit der Wort-Bild-Marke " amadeus AIR SALZBURG" verwechselbar. Die damit bezeichneten Dienstleistungen sind zusätzlich aus verwandten Branchen.

OPM 11.02.2004, Om 8/03

Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG

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