§ 9 UWG; § 80 Abs 1 UrhG
Die Verwechslungsgefahr von Zeitungstiteln kann schon durch geringe Abweichungen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht allerdings für Gratiszeitungen, weil hier das Publikum den Zeitungen weniger Interesse entgegenbringt, wodurch kleine Abweichungen nicht mehr so leicht auffallen.