§ 9 UWG; § 80 UrhG
Damit ein Titel eines Druckwerkes geschützt wird, muss er unterscheidungskräftig sein. Eine umgangssprachliche Bezeichnung kann durch eine vom gewöhnlichen Sprachgebrauch abweichende Verwendung unterscheidungskräftig werden. So ist der Titel " Heimat" für eine Zeitungsbeilage, die sich mit regionalen Themen auseinander setzt, unterscheidungskräftig.