vorheriges Dokument
nächstes Dokument

MANPOWER VI

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/156Bl-LS 2004, 210 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 9 UWG

Die wichtigsten Beweismittel zur Feststellung der Verkehrsgeltung eines Zeichens sind Kammergutachten und der Sachverständigenbeweis. Auch die Befragung von Zeugen oder Auskunftspersonen kann ein taugliches Beweismittel sein.

OGH 08.06.2004, 4 Ob 64/04x

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!