§ 9 UWG
Die wichtigsten Beweismittel zur Feststellung der Verkehrsgeltung eines Zeichens sind Kammergutachten und der Sachverständigenbeweis. Auch die Befragung von Zeugen oder Auskunftspersonen kann ein taugliches Beweismittel sein.
OGH 08.06.2004, 4 Ob 64/04x