§ 9 UWG
Die Verwechslungsgefahr hat zwei Ausprägungen, und zwar wenn man annehmen kann, dass das andere Produkt ebenfalls aus demselben Unternehmen oder aus einem damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammt.
OGH 06.07.2004, 4 Ob 55/04y
§ 9 UWG
Die Verwechslungsgefahr hat zwei Ausprägungen, und zwar wenn man annehmen kann, dass das andere Produkt ebenfalls aus demselben Unternehmen oder aus einem damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammt.
OGH 06.07.2004, 4 Ob 55/04y