§ 10 Abs 1 MSchG; Art 5 Abs 1 MarkenRL
Es gilt EU-weit ein einheitlicher Maßstab für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr. Dabei wird besonders auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Tatbestandselementen des Begriffes Rücksicht genommen.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 36/04d