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Großkundenrückvergütung III

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/135Bl-LS 2004, 207 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 1 UWG; § 2 Abs 1 NVG; § 411 ZPO; § 477 ZPO

Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch setzt notwendigerweise einen schuldhaften Verstoß gegen § 1 UWG voraus.

OGH 25.05.2004, 4 Ob 110/04m

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