vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antenne Südtirol

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/134Bl-LS 2004, 207 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 1 UWG; Art 49 ff EG; § 20 Abs 1 ECG; § 1 Abs 1 PrR-G; § 3 Abs 1 PrTV-G

Unter die Dienstleistungsfreiheit nach Art 28 EG fällt auch die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen. Es gilt das Urspungslandprinzip. Deshalb müssen die nationalen Vorschriften eines Mitgliedstaates eingehalten werden, in dem der Sitz des Hörfunkunternehmerns sich befindet. In Österreich sind daher Zulassungen gem des PrR-G notwendig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!