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U-Bahn-Express

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/98Bl-LS 2004, 120 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 78 UrhG

Geht es bei der Einwilligung in die Veröffentlichung gemäß § 78 UrhG um Aktfotos, überwiegen immer die Interessen des Abgelichteten. Er kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 211/03p

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