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U-Bahn-Express

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/97Bl-LS 2004, 120 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 78 UrhG

Wenn jemand ausdrücklich oder konkludent, indem er sich von einem Berufsfotografen hat ablichten lassen, der Veröffentlichung der entstandenen Bilder zugestimmt hat, kann sich derjenige nicht mehr auf Grund von § 78 UrhG die Veröffentlichung bekämpfen.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 211/03p

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