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Busunternehmen

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/90Bl-LS 2004, 119 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Vor der Einleitung eines Prüfungsverfahren vor einem Zusammenschluß haben Unternehmen, die davon wirtschaftlich betroffen sind, gemäß § 42a Abs 3a letzter Satz KartG nur die Gelegenheit zu einer einmaligen Stellungnahme, aber sie erlangen keine Parteistellung im weiteren Verfahren.

Rechtsgrundlagen: § 42a KartG

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