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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/100Bl-LS 2004, 120 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 48 IPRG

Bei allen zivilrechtlichen Ansprüchen aus Wettbewerbsverstößen gilt Schutzlandprinzip. Sie sind nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, dessen Markt von den Verstößen betroffen ist.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 58/03p

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