Zusammenfassung: Art 82 EG ist bei der Auslegung des Missbrauchsbegriffs in § 35 KartG heranzuziehen. So soll eine Monopolstellung nicht ausgenutzt werden, um in anderen Märkten eine beherrschende Position zu erlangen.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; Art 82 EG; § 6 PostG 1997; § 19 PostG 1997