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Verschleißerprovision

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/88Bl-LS 2004, 118 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Art 82 EG ist bei der Auslegung des Missbrauchsbegriffs in § 35 KartG heranzuziehen. So soll eine Monopolstellung nicht ausgenutzt werden, um in anderen Märkten eine beherrschende Position zu erlangen.

Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; Art 82 EG; § 6 PostG 1997; § 19 PostG 1997

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