§ 30 Abs 1 UWG; Art 28 EG; Art 234 EG
Der EuGH hat ausgesprochen, dass der Art 28 EG mit der nationalen Vorschrift, dass in einer öffentlichen Bekanntmachung kein Bezug auf die Herkunft einer Ware aus einer Konkursmasse genommen werden darf, vereinbar ist.