§ 914 ff ABGB; § 22a PatG; (AuslProt zu) Art 69 EPÜ
Der Schutzbereich des europäischen Patents gemäß § 69 EPÜ richtet sich weder alleine nach dem genauen Wortlaut des Patentanspruches noch nach der Auffassung des Fachmannes, der den Patentanspruch beurteilt hat. Die Auslegung des Schutzbereiches soll zwischen beiden Ansichten liegen.