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Indonesien

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/29Bl-LS 2004, 63 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 10b Abs 1 MSchG

Der § 10b Abs 1 MSchG wurde vom OGH im Sinn einer EWR-weiten Erschöpfung ausgelegt. Es reicht daher aus, dass der Markeninhaber dem Verkauf innerhalb des EWR zugestimmt hat.

OGH 18.11.2003, 4 Ob 214/03d

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