§ 9 UWG
Der Schutzbereich eines Zeichens wird durch die Kennzeichnungskraft desselben bestimmt. Davon hängt ebenfalls die Verwechslunsgefahr ab. Bei einem gering kennzeichnungskräftigen Zeichen genügt schon eine kleine Abweichung für die Beseitigung der Verwechslungsgefahr. Wird die Verwechslungsgefahr einer Domain geprüft, muss auch der Inhalt der Internetseite miteinbezogen werden.