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Villa Kunterbunt

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/30Bl-LS 2004, 63 - 64 Heft 2 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der OGHE hat Verwechslungsgefahr zwischen der Etablissementbezeichnung " Villa Kunterbunt" und der Marke " Hotel Villa Kunterbunt" bejaht. Die von beiden Betrieben erbrachten Dienstleistungen sind nahezu identisch. Bei der Kostenberechnung ist vom festgelegten Steitwert auszugehen, wenn er nicht rechtzeitig bekämpft wurde.

Rechtsgrundlagen: § 32 MSchG; § 31 MSchG; § 7 RATG

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