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Wintertarif - Kein Untersagungsauftrag gegen beendetes Verhalten

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Johannes Barbist und Ivo Rung RA, Binder-Grösswang Rechtsanwälte, InnsbruckÖBl 2003/67ÖBl 2003, 247 - 249 Heft 5 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Das Urteil des OGH stellt fest, dass es bei der Beurteilung des Vorliegens des Tatbestands eines Kartells auf den Zeitpunkt des kartellwidrigen Verhaltens ankommt, insbesondere, ob besagtes Verhalten noch andauert, oder bereits beendet ist. Gleichzeitig wird die Möglichkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage in diesem Zusammenhang verneint.

Rechtsgrundlagen: § 25 KartG; § 35 Abs 1 KartG; § 32 GWB

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